Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.04.2023

TOP 1 – Eröffnung der Sitzung

Die außerordentliche Mitgliederversammlung wurde pünktlich um 16 Uhr durch den 1.Vorsitzenden, Herrn Horst Lange, eröffnet. Er stellte fest, dass die Versammlung gemäß Vereinssatzung
– fristgerecht einberufen wurde,
– diese beschlussfähig ist,
– keine Anträge auf Änderung der Tagesordnung vorliegen.
Die Einladung hierzu erfolgte (parallel zur lediglich erforderlichen Einladung gemäß Vereinssatzung am Vereins-Board) zusätzlich per „WhatsApp“ in der Gruppe des Vereins, 2x per Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim und zusätzlich über die Webseite des Vereins.
Er bedankte sich bereits vorab bei den versammelten Mitgliedern dafür, dass diese sich – trotz der Oster-Feiertage – zur Versammlung an der Trainingsstätte eingefunden haben.
Weiter erläuterte er, dass der Hauptgrund für die Einberufung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung die angestrebte Teilnahme am Liga-Betrieb des „Baden-Württembergischen Dart Verband e.V.“ (BWDV) ist. Diese erfordere allerdings zunächst einige zwingend notwendigen Änderungen an der Vereinssatzung.
Zur genaueren Erläuterung der Umstände übergab er das Wort hierzu an den Schriftführer des Vereins, Herrn Karsten Topolar.

Auch dieser begrüßte die versammelten Mitglieder und dankte für Ihre Teilnahme.
Er erläuterte, dass der Verein zunächst Mitglied im „Badischen Sportbund Nord e.V.“, nachfolgend „BSB Nord“ genannt, werden müsse. Erst dann könne ein Antrag zur Aufnahme in den „Baden-Württembergischen Dart Verband e.V.“ (BWDV) beantragt werden. Der BSB Nord – so der Schriftführer weiter – setze hierzu strenge Regeln bezüglich der Formulierung und Gestaltung der Vereinssatzung voraus. Die notwendigen Änderungen würden nun im weiteren Verlauf dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung (jeweils einzeln) erläutert. Sie werden danach – nach jeweiliger Aussprache (falls gewünscht) – durch den 1.Vorsitzenden zur Abstimmung gestellt. Der Schriftführer wies darauf hin, das (gemäß der aktuell gültigen Vereinssatzung) hierfür teilweise unterschiedliche Mehrheiten für einen Beschluss notwendig sind!

Der Schriftführer übergab danach das Wort an den 1.Vorsitzenden. Dieser wies darauf hin, dass die jeweilige Abstimmung gemäß §12, Abs.5 per Handzeichen erfolgen solle – es sei denn, ein Drittel der erschienenen Mitglieder verlange eine schriftliche Abstimmung. Er befragte entsprechend die versammelten Mitglieder, ob eine schriftliche Abstimmung gewünscht wird.

Eine solche wurde einstimmig (15) nicht gewünscht.

 

TOP 2 – Änderung zu §1 der Vereinssatzung

Der 1.Vorsitzende erläuterte der Mitgliederversammlung, dass im bisherigen Vereinsnamen der Zusatz bzw. die Ergänzung „Schriesheim“ erfolgen müsse. Zur genaueren Erläuterung der Umstände übergab er das Wort an den Schriftführer.

Dieser erläuterte, dass gemäß §2, Abs.1 lit. d der „Aufnahmeordnung des BSB Nord“, der Name des Vereins einen „Bezug zum örtlichen Schwerpunkt der Vereinsaktivität“ herstellen müsse. Der Schriftführer habe die Namensbezeichnungen anderer, örtlicher Sportvereine miteinander verglichen. Diese tragen ihr Gründungsjahr entweder am Anfang oder ganz am Ende, vor dem Zusatz „e.V.“.

Der Vorstand habe daher einstimmig beschlossen, der Mitgliederversammlung die Änderung des Vereinsnamens in „1.Strahlenberger DC Schriesheim 2021 e.V.“ vorzuschlagen. Der Schriftführer verlas daraufhin der Versammlung die vorgeschlagenen Änderung zur bisherigen Satzung des Vereins.
Er wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der aktuellen Vereinssatzung zur Annahme des Vorschlags des Vorstandes eine Mehrheit von drei Viertel erforderlich ist.

Danach übergab er das Wort an den 1.Vorsitzenden.

Dieser fragte nach, ob zu diesem TOP Aussprachen gewünscht werden. Dieses war nicht der Fall. Der 1.Vorsitzende stellte entsprechend den Antrag des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme der Änderung.

 

TOP 3 – Änderungen zu §2 der Vereinssatzung

Der 1.Vorsitzende erklärte, dass zu „Zweck und Aufgabe“ des Vereins Ergänzungen und Änderungen vorgenommen müssen. Zur genaueren Erläuterung übergab er das Wort an den Schriftführer.

Dieser erläuterte, dass gemäß §2, Abs.1 lit. h der Aufnahmeordnung des BSB Nord in der Vereinssatzung „die Zugehörigkeit zum BSB und die Akzeptanz dessen Satzung und seiner Ordnungen“ verankert werden müsse. Daher muss der §2 der Satzung entsprechend umformuliert werden. Der Schriftführer verlas den entsprechenden Änderungsvorschlag des Vorstandes. Er wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.4 der Vereinssatzung für die Änderung des Vereinszweckes eine Mehrheit von neun Zehntel erforderlich ist.

Danach übergab er das Wort an den 1.Vorsitzenden.

Dieser befragte die Versammlung, ob zu diesem TOP eine Aussprache gewünscht werde. Dies war nicht der Fall. Der 1.Vorsitzende stellte den Antrag des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme der Änderung.

 

TOP 4 – Änderungen zu §4 der Vereinssatzung

Zu diesem Themenpunkt der Tagesordnung erläuterte der 1.Vorsitzende, dass die aktuelle Vereinssatzung zum Erwerb der Mitgliedschaft im Verein momentan das vollendete, 18.Lebensjahr voraussetze. Dies wurde ursprünglich wegen der „Baden-Württembergischen Gaststättenverordnung“ (GastVO) festgelegt. Da der Betreiber der Gastronomie „Benno’s Bar“, in welcher sich die Trainingsstätte des Vereins befindet, künftig rauchfreie Tage einzuführen plant, schlägt der Vorstand der Mitgliederversammlung vor, diese Beschränkung in Abs.1 dieses Paragraphen aufzuheben und entsprechend im Abs.2 „Minderjährige“ zu ergänzen. Er wies darauf hin, das sich diese Ergänzung auch auf die Formulierung unter §5, Abs.2 auswirkt.

Der 1.Vorsitzende verlas die vom Vorstand vorgeschlagene Änderung und befragte die Versammlung im Anschluss, ob hierzu eine Aussprache gewünscht werde. Dies war nicht der Fall.

Der Schriftführer wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der Vereinssatzung eine Mehrheit von drei Viertel für einen Beschluss erforderlich sei.

Der 1.Vorsitzende stellte den Antrag des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme der Änderung.

 

TOP 5 – Änderungen zu §5 der Vereinssatzung

Dieser Punkt der Tagesordnung, so der 1.Vorsitzende, sei ebenfalls eine notwendige Änderung, welche vom BSB Nord gefordert wird. Für die Erläuterung der genauen Umstände übertrug er das Wort an den Schriftführer.

Dieser erläuterte, dass gemäß §2, Abs.1 lit. e der Aufnahmeordnung des BSB Nord die Mitgliedschaft im Verein mehr als ein Jahr dauern müsse. Eine Anpassung „rein“ auf die Vorgaben des BSB Nord – so der Schriftführer – stelle allerdings ein Problem mit der bisher im Vorstand „gelebten“ Praxis dar. Er begründete dies damit, dass es seit Bestehen des Vereins lediglich drei „reguläre“ Vereinsaustritte gegeben habe. Dem entgegen sprächen jedoch 15 ausgefüllte und rechtsgültige Beitrittsanträge, welche jedoch zurückgezogen wurden, nachdem diese Neu-Mitglieder eine Zusendung ihrer ersten Beitragsrechnung durch den Schatzmeister erhalten hatten. In der Vergangenheit – so die gelebte Praxis – wurde jeder einzelne dieser 15 Fälle im Vorstand besprochen. In allen 15 Fällen wurde dabei vom Vorstand des Vereins einheitlich entschieden, dass dem Rückzug stattgegeben wird, ohne etwaige Beiträge + Aufnahmegebühren nachzufordern. Diese bisher „gelebte Praxis“, so der Schriftführer weiter, sei daher künftig nicht mehr mit einer reinen Anpassung auf die vom BSB Nord geforderte Satzungsänderung praktikabel – solche Fälle werde der Verein bzw. Vorstand auch in Zukunft erleben.

Der Vorstand schlage daher der Mitgliederversammlung vor, dass der Passus zu Abs.3 dieses Paragraphen entsprechend den Vorgaben des BSB Nord angepasst wird, zusätzlich aber ein neuer Abs.5 eingefügt werden solle, welcher den Ausschluss eines Mitglieds bei Zahlungsverzug trotz erfolgter, 2.Mahnung ermöglicht. Der Schriftführer verlas daraufhin die vorgeschlagene Neuformulierung der Satzung zu diesen beiden Punkten. Bevor er das Wort an den 1.Vorsitzenden übergab, wies er darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der Vereinssatzung ist eine Mehrheit von drei Viertel erforderlich ist, um diesen Paragraphen der Satzung zu ändern.

Der 1.Vorsitzende befragte die Versammlung, ob zu diesem TOP eine Aussprache erwünscht sei. Dies war nicht der Fall. Er stellte daraufhin den Antrag des Vorstandes zur Anpassung dieser beiden Punkte von §5 der Satzung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme der Änderung.

 

TOP 6 – Änderung zu §6 der Vereinssatzung

Dieser Themenpunkt der Tagesordnung, so der 1.Vorsitzende, sei bei der Vorab-Prüfung unserer Satzung durch den BSB Nord kein Hinderungsgrund gewesen. Er sollte dennoch angepasst werden. Zur genaueren Erläuterung der Umstände übertrug er das Wort an den Schriftführer.

Dieser erklärte, dass der BSB den Vorstand darauf hingewiesen hat, dass die Regelung der Beiträge bzgl. ihrer Höhe über die Vereinssatzung unpraktikabel sei. Bei jeder künftigen Änderung oder Anpassung müsse dabei der „lange Weg“ über das Amtsgericht Mannheim zur Meldung einer Satzungsänderung – ggf. verbunden mit Kosten – gegangen werden. Der BSB, so der Schatzmeister weiter, schlage eine Ausgliederung der Regelung der Beiträge in eine separate Beitragsordnung vor. Er verlas daraufhin die vom Vorstand vorgeschlagene Änderung zu §6 der Vereinssatzung und wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der Vereinssatzung eine Mehrheit von drei Viertel erforderlich sei. Danach übergab er das Wort an den 1.Vorsitzenden.

Dieser befragte die Versammlung, ob zu diesem TOP eine Aussprache erwünscht sei. Dies war nicht der Fall. Er stellte danach den Antrag des Vorstandes zur Änderung von §6 der Satzung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme der Änderung.

 

TOP 7 – Beschluss einer Beitragsordnung

Da die Mitgliederversammlung unter TOP 6 der Änderung von §6 der Vereinssatzung zugestimmt hatte, sei der Beschluss einer Beitragsordnung notwendig, in welcher die Beitragsgestaltung künftig geregelt sei. Hierzu sei bereits im Vorfeld der Versammlung ein Vorschlag durch den Vorstand erarbeitet worden. Zur genaueren Erläuterung übertrug der 1.Vorsitzende das Wort an den Schriftführer.

Dieser verlas der Versammlung den Vorschlag des Vorstandes zur Formulierung einer Beitragsordnung. Er wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der Vereinssatzung eine Mehrheit von drei Viertel erforderlich sei und übergab das Wort an den 1.Vorsitzenden.

Der 1.Vorsitzende befragte die Versammlung, ob zu diesem TOP eine Aussprache gewünscht sei. Dieses war nicht der Fall. Er stellte daher die Annahme dieser Beitragsordnung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Annahme dieser Beitragsordnung.

 

TOP 8 – Beschluss über die Beiträge ab 2024 in Anlage 1 der Beitragsordnung

Der 1.Vorsitzende erläuterte, dass durch die Annahme der Beitragsordnung unter TOP 7, entsprechend die Anlage 1 zu dieser beschlossen werden müsse. Einen Vorschlag zur Gestaltung der Mitgliedsbeiträge ab dem nächsten Geschäftsjahr hatte der Vorstand auf seiner letzten Sitzung am 21.03.2023 bereits erarbeitet. Zur genaueren Erläuterung übergab er das Wort an den Schriftführer.

Dieser verlas den Vorschlag zur Anlage 1 und erläuterte die einzelnen Punkte. Er wies darauf hin, dass für die Annahme der Anlage 1 durch die Mitgliederversammlung eine einfache Mehrheit erforderlich ist und übergab das Wort an den 1.Vorsitzenden.

Der 1.Vorsitzende befragte die Versammlung, ob eine Aussprache zu diesem TOP der Tagesordnung gewünscht sei. Dies war nicht der Fall.

Er stellte die Anlage 1 der Beitragsordnung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) der Anlage 1 zur Beitragsordnung zu.

 

TOP 9 – Anpassung zu §14 der Vereinssatzung

Der 1.Vorsitzende erläuterte, dass die beschlossenen Änderungen eine Neuformulierung von §14 der Satzung zu „Inkrafttreten“ erforderlich mache. Er übergab das Wort hierzu an den Schriftführer.

Dieser verlas den Vorschlag der Versammlung den Vorschlag zur Neuformulierung des Inkrafttretens. Er wies darauf hin, dass gemäß §12, Abs.3 der Vereinssatzung ist eine Mehrheit von drei Viertel zum Beschluss erforderlich sei, bevor er das Wort zurück an den 1.Vorsitzenden übergab.

Dieser befragte die Versammlung, ob eine Aussprache zu diesem TOP der Tagesordnung gewünscht sei. Dies war nicht der Fall.

Der 1.Vorsitzende stellte den Antrag des Vorstandes zur Änderung von §14 der Mitgliederversammlung zur Abstimmung.

 

Diese stimmte einstimmig (15) für die Anpassung des Inkrafttretens.

 

Der 1.Vorsitzende und der Schriftführer bedankten sich bei allen Mitgliedern der außerordentlichen Versammlung für ihre Teilnahme. Die Sitzung wurde durch den 1.Vorsitzenden um 17:19 Uhr geschlossen.